Mit Beschluss vom 26. Mai 2014 hat die Universitätsleitung vorläufige Richtlinien zur Durchführung von studentischen Festen und sonstigen Veranstaltungen beschlossen. Welche Auswirkungen dies auf die studentischen Initiativen der Universität Augsburg hat, haben wir euch zusammengestellt.

 1. Studentische Feste auf dem Campus

  • umfassen Festveranstaltungen, bei welchen Essen und Getränke verkauft werden und/oder Eintrittsgeld erholben wird
  • können nur durch die gewählten studentischen Vertreter der Fakultäten oder der Universität (AStA) veranstaltet werden

2. Kartenvorverkäufe für externe Veranstaltungen

  • Abschluss einer Überlassungsvereinbarung notwendig
  • gilt für Werbeaktionen, Kartenvekäufen und sonstigen Verkäufen auf dem Campus
  • gilt immer, wenn eine Veranstaltung nicht durch die gewählten studentischen Vertreter veranstaltet wird

3. Akademische Veranstaltungen

  • umfassen bspw. Podiumsdikussionen, Vorträge, etc.
  • auch eingetragene studentische Vereinigungen und Fachschaften brauchen hierfür nur einen genehmigten Raumantrag
  • umfassen auch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einschreibung sowie werbefinanzierte Broschüren (redaktioneller Anteil muss überwiegen)
  • Werbematerial muss bei der Antragstellung mit eingereicht werden
  • sofern im Werbematerial Informationen zu Veranstaltungen außerhalb des Campus, bei welchen Einnahmen generiert werden, enthalten ist, ist wiederum eine Überlassungsvereinbarung nötig

Vollständiges Schreiben der Universität Augsburg vom 26. Mai 2014

Nachdem die Universität Augsburg ihre Vorgaben in regelmäßigen Abständen willkürlich verändert, besteht keine Gewährleistung für Vollständigkeit oder Richtigkeit.