Zivilklausel Oder Dual-Use

Unter Dual-Use versteht man die Problematik, dass wissenschaftliche Erkenntnisse sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Daher kommt es in letzter Zeit immer wieder zu der Forderung, dass die Universität eine Zivilklausel einführen sollen, sodass die Universität keinerlei Militär- oder Rüstungsforschung betreibt und nicht mit Einrichtungen des Militärs oder der Rüstungsindustrie kooperiert. Dies würde die Forschung allerdings erheblich einschränken. Und es liegt eigentlich nicht an der Forschung, sondern an der Verwendung des generierten Wissens.

Man muss sich in diesem Zusammenhang nur mal überlegen, dass man:

Mit einem Hammer ein Haus bauen oder einen Menschen erschlagen kann
Mit Feuer kochen oder jemanden verbrennen kann
Mit Raketen das Weltall erkunden oder Städte zerstören kann
Aber ist es deshalb sinnvoll die Erforschung und Lehre von Hammer, Feuer oder Raketen zu verbieten?

Das wohl deutlichste Forschungsprojekt in diesem Zusammenhang ist das Projekt ARPANET der „Defense Advanced Research Projects Agency“ (DARPA), einer Behörde des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten, das im Auftrag der US-Luftwaffe entwickelt wurde.  Es wurde von einer kleinen Forschergruppe unter der Leitung des Massachusetts Institute of Technology und des US-Verteidigungsministeriums entwickelt und bildet die Grundlage des heutigen Internets, dass ohne diese Kooperation zwischen Universitäten und Militär wohl nie realisiert worden wäre. Und es wird wohl niemand den überragenden zivilen Nutzen des Internets bestreiten.

Schließlich ist es die Aufgabe einer Universität das Wissen einer Gesellschaft über Forschung und Lehre zu mehren. Die Entscheidung, wie dieses Wissen, die Werkzeuge oder diese Methoden eingesetzt werden und wie eine schädlich Verwendung sanktioniert werden ist jedoch nicht Entscheidung einer Universität, sondern ist Aufgabe von Legislative, Exekutive und Judikative.